WABEG Gründungsabkommen

Wir haben uns nach langer Evaluationsphase dazu entschlossen die WABEG – Wartburg Bürgerenergiegemeinschaft – als Teil der BürgerKraft Thüringen e.V. zu gründen.

Text der Kooperationsvereinbarung:

 

Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen der

 

BürgerKraft Thüringen eG

An der Lehmgrube 12

99310 Arnstadt

nachfolgend BürgerKraft genannt

 

mit ihrer Mitgliedergruppe WABEG (Wartburg Bürgerenergie Gemeinschaft)

Bornstraße 30

99817 Eisenach

zukünftig zentral erreichbar unter: mail@wartburg-energie.de

nachfolgend WABEG genannt

 

Präambel

Die WABEG vereint engagierte Bürger der Wartburgregion für die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger und wirtschaftlicher Energieprojekte im Bereich des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach. In  Zusammenarbeit  mit der Bürgerkraft Thüringen eG soll diese Arbeit für beide Partner fruchtbringend vorangebracht werden. Zum Zwecke dieser Zusammenarbeit wird die folgende Vereinbarung geschlossen:

 

Selbstverständnis/Mitgliedschaften

 

  1. Die WABEG versteht sich als lokale Gruppe der BürgerKraft. Sie ist die freiwillige Vertretung der Mitglieder des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach innerhalb der BürgerKraft.
  2. Um Mitglied der WABEG werden zu können, muss man Mitglied der BürgerKraft werden. (Gibt es hier eine Empfehlung in welcher Höhe wir Anteile zeichnen sollten/dürfen?)
  3. Die Mitglieder der WABEG sehen eine stabile und außenwirksame Ortsgruppe innerhalb der BürgerKraft als wichtige Grundlage an, um lokal erfolgreich agieren und Projekte und Mitglieder werben zu können.
  4. Die BürgerKraft kann der WABEG bei Bedarf Auskunft über die Anzahl der registrierten GenossInnen aus dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach geben, sowie über deren Anteilshöhen und über die Wirtschaftsdaten der WABEG-Projekte

 

Projektarbeit

 

  1. Die Kooperationspartner  legen Wert auf eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Vorbereitung, Koordination und Abwicklung von Projekten. Die Zusammenarbeit ist charakterisiert durch eine korrekte, präzise, pünktliche sowie harmonisch aufeinander abgestimmte Arbeitsweise von hoher Qualität.
  2. Die Partner unterstützen sich gegenseitig in der Kunden- / Projektberatung sowie bei der Auftragsabwicklung .
  3. Verbindliche Projektzusagen gegenüber Kunden durch die WABEG bedürfen grundsätzlich  der Absprache mit dem Vorstand der BürgerKraft.
  4. Die WABEG erstellt für jedes Projekt eine Projektmappe mit den wichtigsten Daten und Informationen. Diese werden dem Vorstand der BürgerKraft vorgelegt und zum Abschluss empfohlen. Die WABEG versteht sich in erster Linie als Akquise-Gruppe, um die Energiewende in der Region voranzubringen. Mittels   Projektpatenschaften  möchte sie ihre  Projekte weiter begleiten und betreuen. Die BürgerKraft legitimiert die WABEG im Namen der BürgerKraft Projektgespräche in der Wartburgregion zu führen.
  5. Die BürgerKraft gibt nach Möglichkeit innerhalb von acht Wochen eine  Projektzustimmung oder -ablehnung. Für die Festlegung der Pachthöhe gibt sie einen Verhandlungsrahmen vor.
  6. Die WABEG strebt  Demonstrationsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien an und versucht, für diesen Zweck Fördermittel akquirieren.
  7. Entstehende Projekt(entwicklungs)kosten trägt die BürgerKraft.

 

Struktur der WABEG

 

  1. Innerhalb der BürgerKraft gibt sich die WABEG eine eigene Struktur. Sie ernennt eine*n SprecherIn, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und hält eigene Mitgliederversammlungen ab. Das Kernteam kommt zu regelmäßigen Treffen zusammen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der üblichen Mitgliederversammlungen mit der BürgerKraft geteilt. Die Arbeit der WABEG wird stets als Teil der BürgerKraft verstanden.
  2. Die/Der SprecherIn der WABEG koordiniert  Abläufe und Absprachen zwischen BürgerKraft und WABEG und hilft bei der Lösung von Problemen.  Er/Sie vertritt die WABEG nach außen und lädt zu ihren Mitgliederversammlungen ein.
  3. Die/Der SprecherIn  wird auf Basis einer einfachen Mehrheit beim ersten jährlichen Mitgliedertreffen der WABEG für die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand der BürgerKraft ist dabei ebenfalls stimmberechtigt.
  4. Jedes Mitglied der WABEG ist ausdrücklich eingeladen, Verantwortung innerhalb der BürgerKraft zu übernehmen.
  5. Die WABEG strebt an, sich zu gegebener Zeit in die Arbeit des Aufsichtsrates der BürgerKraft einzubringen. Die/Der SprecherIn der WABEG wird für die Mitarbeit im Aufsichtsrat empfohlen.
  6. Die WABEG wird einen eigenen freiwilligen Mitgliedsbeitrag einführen, der die lokale Projekt- und Politikarbeit unterstützen soll. Dieser Mitgliedsbeitrag wird jährlich auf der ersten Mitgliederversammlung der WABEG festgesetzt. Die Entscheidung erfolgt auf Basis einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Die/Der SchatzmeisterIn der WABEG ist auf der jährlich ersten Mitgliederversammlung zu wählen.
  7. Die interne Kommunikation der WABEG findet  per Email statt. Der Vorstand der BürgerKraft ist auf Wunsch  in CC zu setzen. Es gibt zudem eine informelle Signal-Gruppe

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

  1. Die WABEG erstellt einen eigenen Flyer mit eigenem Logo. Das Erscheinungsbild sowie die Kontaktdaten der BürgerKraft werden eingearbeitet und sind die offizielle Geschäftsadresse der WABEG.
  2. Die BürgerKraft stellt der WABEG ein kleines Budget für Marketing zur Verfügung, im Gegenzug stellt die WABEG der BürgerKraft einen inhaltlich angepassten Flyer zur Nutzung bereit.
  3. Die WABEG erstellt eine eigene Website, die sich als Unterseite der BürgerKraft versteht und auf die regionale Arbeit der WABEG im Kontext der BürgerKraft verweist. Die Website wird unter: www.wartburg-energie.deerreichbar sein. Die BürgerKraft verweist auf Ihrer Website auf die WABEG, als Vertretung der Mitglieder aus der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis.
  4. Die WABEG setzt sich zum Ziel, die Energiewende und den Klimaschutz regional auch durch  politische Aktionen und geeignete Öffentlichkeitsarbeit voranzutreiben.

 

Unterschriften des Vorstandes der BürgerKraft und der Gründungsmitglieder WABEG.